Deponieklassen und Abfallbezeichnung
Die Bezeichnung von Abfällen und die Einstufung nach ihrer Gefährlichkeit erfolgt anhand der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV). Die Abfallart wird mit dem sechsstelligen Abfallschlüssel und dem zugeordneten Fachausdruck der Abfallbezeichnung im Wortlaut beschrieben. Für Deponien wird im Rahmen der Genehmigung festgelegt, welche Abfallarten nach AVV angenommen werden dürfen.
