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Bei der Schaffung von Deponieraum müssen sich sowohl öffentlich-rechtliche als auch private Unternehmen der Abfallwirtschaft zunehmenden rechtlichen und finanziellen Anforderungen stellen und dabei eine Vielzahl unterschiedlicher Aspekte beachten.
Deponien bewegen sich in einem rechtlich detailliert geregelten Rahmen, der die Sicherheit von Deponien über die vergangenen Jahrzehnte hinweg signifikant erhöht hat. Der Grund dafür sind zahlreiche gesetzliche Regelungen, die auf deutsche und europäische Initiative die Umwelt verstärkt schützen. mehr
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig eine Abfallbilanz. Das Abfallaufkommen des Jahres 2020 betrug demnach 414 Mio. Tonnen. Der Anteil der Bau- und Abbruchabfälle ist laut dieser Statistik der mit Abstand größte Massenstrom. Trotz einer hohen Verwertungsquote verbleiben Jahr für Jahr ca. 25 Mio. Tonnen mineralischer Abfälle, die beseitigt werden müssen. mehr
Als Folge des endgültigen Verbots der Ablagerung nicht vorbehandelter Abfälle im Jahr 2005 wurden zahlreiche Deponiestandorte vorzeitig geschlossen. Diese Deponien kamen dadurch früher als ursprünglich geplant in die Stilllegungsphase, ohne dass das Verfüllvolumen ausgenutzt worden war. Deponien, die sich am 16. Juli 2009 in der Ablagerungs-, Stilllegungs- oder Nachsorgephase befanden, werden als Altdeponie bezeichnet. Es kann für Kommunen sinnvoll sein, diese existierenden Standorte für die Schaffung von Deponiekapazitäten zu nutzen. mehr