Die Abfallrahmenrichtlinie fordert die Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen. Zwingende Bestandsaufnahmen wie diese zeigen auf, dass es in einigen Bundesländern kurz- bis mittelfristig besonders zu Engpässen bei der Ablagerung des größten Abfallstroms, der gering belasteten Mineralabfälle, kommen kann, wenn nicht gegengesteuert wird. Deswegen sind Kommunen angehalten, ihrer Aufgabe nachzukommen, ausreichendes Deponievolumen für mäßig belastete mineralische Abfälle zur Verfügung zu stellen.
Es ist neben der langfristigen Entsorgungssicherheit zusätzlich im Interesse der Kommunen, stabile und bezahlbare Abfallgebühren sicherzustellen. Deswegen ist es auch für Kommunen von Bedeutung, Deponien wirtschaftlich zu betreiben, die vorhandenen Deponiekapazitäten bestmöglich zu nutzen und die besten Standorte wie z.B. Altdeponien für die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten zu identifizieren.