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Aufgrund der mit der Deponieerweiterung Kapiteltal verbundenen finanziellen und rechtlichen Herausforderungen über den gesamten Projektverlauf bis zum Jahr 2081 suchte die Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern einen verlässlichen und solventen Kooperationspartner für die Umsetzung des komplexen Deponieprojektes. Die Auswahl des Vertragspartners durch die ZAK erfolgte in Form eines europaweiten Interessenbekundungsverfahrens.
Aufgrund der hohen finanziellen Anforderungen einerseits und der erforderlichen fachlichen Kompetenz andererseits sahen sich im Rahmen der europaweiten Suche nur wenige Unternehmen in der Lage, eine qualifizierte Bewerbung für das Projekt abzugeben. Nach erfolgreichen Verhandlungen schloss die REMEX Deponiegesellschaft Kapiteltal mbH (Gesellschafter: REMEX GmbH und REMEX SüdWest GmbH) im Jahr 2014 den entsprechenden Vertrag mit der ZAK.
Die ZAK bleibt Betreiber der Deponie im Sinne des Abfallrechts. Sie ist zuständig für
die Errichtung der multifunktionalen Dichtung oberhalb des Deponiealtteils und die Basisabdichtung für Erweiterungsbereiche außerhalb des Altkörpers
die Abdichtung, Stilllegung und Nachsorge des neuen DK-I-Deponieabschnittes
die Bildung der Rückstellungen für Stilllegung und Nachsorge
Die ZAK hat weiterhin das Recht, selbst akquirierte Mengen aus dem Verbandsgebiet und von öffentlich-rechtlichen Auftraggebern außerhalb dieses Gebietes zu liefern. Somit kommt die ZAK ihrer Verantwortung für die Entsorgungssicherheit in ihrem Hoheitsgebiet nach und kann aufgrund der Zusammenarbeit mit REMEX gleichzeitig stabile Gebühren zusichern; die ZAK trägt kein finanzielles Risiko.
Die REMEX Deponiegesellschaft Kapiteltal mbH (RDK) verantwortet ein Kontingent von 6,9 Mio. m³, das sie bis auf die der ZAK garantierten Ausnahmen vermarkten kann. Die RDK garantiert darüber hinaus eine jährliche Mindestliefermenge.
Für die Kontingenteinräumung zahlt REMEX ein monatliches Entgelt. Weitere Entgelte an die ZAK fallen für Bereitstellung, Stilllegungs- und Nachsorgekosten sowie Dienstleistungen an.
Die Errichtungskosten sind mengenunabhängig und werden in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten übernommen. Zusätzlich hat REMEX entsprechende Bürgschaften für die Stilllegungs- und Nachsorgekosten der Deponie für den Fall hinterlegt, dass die Ablagerungsphase früher als geplant endet. Auch die monatlich fälligen Entgelte sind über Bürgschaften abgesichert. Das finanzielle Risiko für das Deponieprojekt wird somit von der REMEX getragen.